Thematik "automatisches Parken"

<< Klicken um Inhaltsverzeichnis zu zeigen >>

Navigation:  Definitionen > Fachrelevante Thematiken >

Thematik "automatisches Parken"

Einleitung

Die AV.Park Web-App bietet dem Benutzer das automatische Parkieren an. Dieses System ermöglicht es, Standard-Parkzeiten (Einfahrts- und Ausfahrtszeit) für regelmässige Parker des Parkplatzes mit einer festen Parkdauer festzulegen. Der Benutzer kann festlegen, an welchen Wochentagen das automatische Parksystem gültig sein soll. Mit diesem System ist der Parker berechtigt, das Parkhaus ab der vorher festgelegten Einfahrtszeit zu benutzen und es spätestens zur vorher festgelegten Ausfahrtszeit zu verlassen. Es ist wichtig zu betonen, dass sowohl bei der Einfahrts-, als auch bei der Ausfahrtszeit eine Parktoleranzzeit in vordefinierten Minuten aus Bequemlichkeitsgründen berücksichtigt wird. Wenn der Parker den Parkplatz ausserhalb der für das automatische Parksystem festgelegten Tage bzw. Zeiten nutzt und der Parkwächter dies bei einem seiner Kontrollgänge feststellt, kann eine Geldstrafe bzw. Busse verhängt werden.

Wenn der Parker z.B. in den Urlaub fährt, kann er das automatische Parksystem vor seiner Abreise deaktivieren und am Tag seiner Rückkehr wieder aktivieren.

Die Verwendung des automatischen Parksystems ist meist nur auf Parkplätzen sinnvoll, die nicht über eine Schranke bzw. Zeiterfassung bei der Ein- oder Ausfahrt vefügen.

 

Beispiel:

Um das automatische Parksystem zu veranschaulichen, nehmen wir das folgende Beispiel:

Der Parkplatz hat ein erlaubtes Parkzeitfenster von 04:00 morgens bis 22:00 abens.

Der Parker hat ein automatisches Parken für den jeweiligen Tag von 08:00 morgens bis 16:00 abends.

Die Parktoleranzzeit beträgt 15 Minuten.

Ein Beispiel ist nachfolgend dargestellt:

Abbildung 4: Beispiel automatisches Parken

Abbildung 4: Beispiel automatisches Parken

 

Aus dem oben gezeigten Diagramm lassen sich die folgenden Regeln ableiten:

Die Mindeststartzeit für das Parken ist 07:45. Das heißt, die Startzeit des definierten automatischen Parkens minus der Parktoleranzzeit.

Die maximale Endzeit für das Parken ist 16:15 Uhr. Das heißt, die Endzeit des definierten automatischen Parkens plus die Parktoleranzzeit.

Wenn ein Parker sein Auto zwischen 04:00 Uhr und 07:44  Uhr morgens abstellt oder den Parkplatz nicht vor 16:15 Uhr verlässt, kann gegen ihn eine Parkbusse verhängt werden. Dies gilt auch für das Parken zwischen 22:00 und 04:00 Uhr (Zeitfenster für unerlaubtes Parken).

Wenn der Parker sein Auto frühestens ab 07:45 Uhr morgens parkt und den Parkplatz bis spätestens 16:15 Uhr am Nachmittag wieder verlässt, wird gegen ihn keine Busse verhängt.